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   OLG Celle, 28.07.1997 - 1 U 19/96   

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https://dejure.org/1997,25759
OLG Celle, 28.07.1997 - 1 U 19/96 (https://dejure.org/1997,25759)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.07.1997 - 1 U 19/96 (https://dejure.org/1997,25759)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Juli 1997 - 1 U 19/96 (https://dejure.org/1997,25759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Haftung des Belegarztes für groben Fehler der Hebamme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 486
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04

    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter

    Damit ist klargestellt, dass die Fütterung keine allgemeine pflegerische Maßnahme war, sondern auf einer medizinisch indizierten Anweisung beruhte, deren Durchführung und Kontrolle mit der Beklagten zu 4. als der Geburtsleiterin abzustimmen waren (zur Abgrenzung vgl. OLG München VersR 1997, 977; OLG Celle VersR 1999, 486; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Auflage, Kapitel A, Rn 45 - 46 m. w. N.).

    Unter diesen Umständen kann man von der Beklagten zu 4. verlangen, dass sie ihre unbestimmte Anweisung ("übliche Menge") überwacht und prüft, ob auch die erforderliche und zulässige Flüssigkeitsmenge zugeführt wird (vgl. dazu BGH, NJW 1986, 2365; BGH, NJW 1984, 1400; OLG Celle, VersR 99, 486).

    In Anlehnung an die von der Rechtsprechung bislang entschiedenen Fälle, in denen es zumeist um die Zurechnung grob fehlerhaften Verhaltens einer Hebamme für den geburtsleitenden Arzt ging (vgl. BGH VersR 2000, 1146; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, 118; OLG Koblenz VersR 2001, 897; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 418) vertritt der Senat die Auffassung, dass sich die Beklagte zu 4. das Fehlverhalten der Krankenschwester zurechnen lassen muss.

  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 3 U 192/08

    Haftung von Arzt und Hebamme für Behandlungsfehler bei einer Geburt

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es zu den Aufgaben einer Hebamme gehört, ein pathologisches CTG zu erkennen und bei einem krankhaften Befund einen Arzt hinzu zu rufen (OLG Brandenburg, PflR 2008, 446 ff.; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1236 ff.; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.).

    Für die Folgen der spätestens ab 12.34 Uhr / 12.35 Uhr grob fehlerhaften Hebammenversäumnisse hat der Beklagte zu 2. ungeachtet seiner zeitweiligen Abwesenheit einzustehen; denn die Beklagte zu 3. übernahm mit den in Rede stehenden Bewertungen der aufgetretenen CTG-Veränderungen und dem daraufhin fortgesetzten Geburtsprozedere als seine Gehilfin Aufgaben der Geburtsüberwachung, die zumindest mit ihm als geburtsleitenden Arzt abzustimmen waren (vgl. zur Belegarzthaftung für Hebammenversäumnisse in der intrapartalen CTG-Beurteilung: OLG Celle, VersR 1999, 486; VersR 1993, 360 mit NichtannahmeB. des BGH vom 17.11.1992 - VI ZR 58/92).

    Weil aufgrund der oben erörterten Voraussetzungen auf der Grundlage schädigungsgeeigneter grober Hebammenversäumnisse bereits bzgl. der Haftung der Beklagten zu 3. Beweiserleichterungen zugunsten des Klägers greifen, kommt es für die Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfenhaftung des Beklagten zu 2. im Rahmen der Kausalitätserwägungen nicht einmal mehr darauf an, ob ein eigenes grobes Verschulden seinerseits hinzutritt (vgl. OLG Celle, VersR 1999, 486 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt -

    S. 9; OLG Celle VersR 1999, 486 - Verkennung eines hochpathologischen CTG durch die Hebamme; OLG Frankfurt Urt. v. 11.09.95 - 8 U 30/94 - unterlassene Registrierung der kindlichen Herztöne in der Austreibungsphase; OLG Celle VersR 1993, 360 - unzureichende Überwachung der Geburt; Senat Urt. v. 20.08.92 - 14 U 3/92 = VersR 1993, 1358 = NJW 1993, 2384 - unterlassene Verständigung des Arztes durch Entbindungsschwester).

    aa) Die Hebamme untersteht - soweit sie die Geburt nach Übernahme der Behandlung durch den Belegarzt betreut - dem Weisungs- und Direktionsrecht des Belegarztes und ist deshalb nicht nur seine Erfüllungs-, sondern auch seine Verrichtungsgehilfin (Steffen/Dressier a.a.O.; BGH v. 14.02.95 - VI ZR 272/93 = BGHZ 129, 6, 11 = VersR 1995, 706 = NJW 1995, 1611; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG München NJW-RR 1994, 1278; zur Haftung des Belegarztes für schwere Verstöße der Hebamme OLG Celle VersR 1993, 360).

  • OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98

    Anspruchsberechtigung des neugeborenen Kindes bei vorgeburtlichen

    Fehler in dieser Phase der Durchführung der von dem Belegarzt angeordneten und geleiteten medizinischen Maßnahmen (Geburtseinleitung) sind ausschließlich dem Belegarzt als Vertragsverletzungen zuzuordnen, auch wenn sie dem angestellten Personal des Krankenhauses unterlaufen sind (vergl. OLG Celle, VersR 1993, 360 f.; OLG München, OLGR 1995, 199; OLG München, OLGR 1997, 53; OLG Celle, VersR 1999, 486 ff.; Robbers/Schneider a.a.O.; s. auch Lauf/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., 5 98 Rdnr. 7, 18 ff., § 104 Rdnr. 7; Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 563).
  • OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02

    Schmerzensgeld bei Hirnschädigung durch Fehler im Geburtsmangement -

    Der zugesprochene Betrag liegt im Rahmen der Größenordnung, in dem die Rechtsprechung bei vergleichbarer Beschädigung einen Ausgleich vornimmt (vgl. OLG Celle VersR 1999, 486 [OLG Celle 28.07.1997 - 1 U 19/96]; OLG Hamm VersR 1999, 488 [OLG Hamm 23.04.1997 - 3 U 10/96]; OLG Köln NJW-RR 1996, 281 [OLG Köln 12.06.1995 - 5 U 9/95]).
  • OLG Oldenburg, 19.12.2007 - 5 U 107/06

    Erforderlichkeit der sofortigen Benachrichtigung eines Arztes durch eine Hebamme

    Es gehört zu den Aufgaben einer Hebamme, ein hochpathologisches CTG zu erkennen (Senatsentscheidung, VersR 1997, 1236) und umgehend ärztliches Personal herbeizurufen (OLG Celle, VersR 1999, 486; OLG Stuttgart, VersR 2002, 235).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06

    Kein Arzthaftungsanspruch ohne konkreten Behandlungsfehlers bei der

    Zwar gehört es zu den Aufgaben einer Hebamme, ein pathologisches CTG zu erkennen und bei einem krankhaften Befund einen Arzt hinzu zu rufen (vgl. OLG Oldenburg VersR 1997, 1236, 1237; OLG Celle VersR 1999, 486).
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